Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzwerk Geriatrieberatung Röhrig-Herzog

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Beraterin und Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. (Soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist)

2.Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung wendet.

3.Die Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1.Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten als Basis für die Beratung des Klienten zur Verfügung stellt.

2. Die Beraterin bezieht ihre Beratung auf den vom Klienten hervorgebrachten Beratungswunsch

3.Die Beraterin arbeitet rein beratend und führt keine hausärztlichen Therapiemassnahmen durch.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Beraterin ist aber in dem Fall berechtigt, die Beratung zu beenden. Eine Beendigung der Beratung kann durch die Beraterin ebenfalls dann erfolgen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint.
§ 4 Honorierung der Beraterin

1.Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Beraterin und Klient vereinbart sind, gelten die aufgeführten Sätze.  Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.

2. Die Honorarbegleichung erfolgt nach Rechnungstellung durch Überweisung des Betrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto.

3. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Beratungszeitraum.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1.Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Beraterin führt keine Direktabrechnung mit Dritten durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

2.Soweit die Beraterin den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Beratung ist nicht auf erstattungsfähige Leistungen beschränkt.

3.Die Beraterin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

1. Die Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich. Sie erteilt bezüglich der Beratungsinhalte Auskünfte nur mit schriftlicher Genehmigung des Klienten.

2.Absatz 1. ist ausgeschlossen, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nichtig, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3.Die Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Beratungsleistungen (Beratungsakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Beratungsakte nicht zu. Er kann die Herausgabe der Beratungsakte auch nicht verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

4.Sofern der Klient eine Zusammenfassung der erfolgten Beratungsleistung verlangt, erstellt diese die Beraterin kosten- und honorarpflichtig aus der Beratungsakte. Soweit sich in der Beratungsakte Originale befinden, werden diese in der Zusammenfassung in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Beratungsakte befinden.

 

§ 7 Rechnungsstellung

1. Nach Beratungsabschluss erfolgt eine Rechnungstellung gemäss §4.

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, ist damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.